Darf ein Öffentlich-rechtlicher Rundfunksender Werke, die unter NC-Lizenzen stehen, verwenden? Wenn ja, was ist mit Privatsendern? Ist es erlaubt auf der privaten Webseite Werbebanner zu schalten, wenn man NC-lizenzierte Fremdwerke verwendet (und die Einnahmen lediglich zur Kostendeckung nutzt)? Darf man NC-lizenzierte Musik zum Selbstkostenpreis bei Veranstaltungen öffentlich aufführen? Wo fängt kommerzielle Nutzung an und wo hört nicht-kommerzielle Nutzung auf? Diese Frage stellen sich viele Menschen, die sich mit Open-Content-lizenzierten Werken auseinandersetzen, sie erstellen oder sie verwenden. Um diese Fragen zu klären und um das ganze Feld dieser Diskussion zu erfassen, findet zur Zeit eine Studie zu “non-commercial” statt. Die öffentlich zugängliche Umfrage (auf Englisch), an der sich alle Interessierten beteiligen können, wird bis zum 7. Dezember online erreichbar sein. (via, foto: jenn jenn)
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Comments ( 1 Comment )
tja, die studie ist ja mittlerweile heraus gekommen.
leider steht nichts erhellendes darin über zb. die frage, ob öffentlich rechtliche sender NC-lizensierte musik spielen dürfen.
schade.
sonst ganz unterhaltsam…


