Radio Radio
Nach fast einem Monat Testphase hat sich die Technik bewährt. Bis heute wurden über 2000 Tracks gesammelt, die unter einer Creative Commons Lizens veröffentlicht wurden und das öffentliche Aufführen unter nichtkommerziellen Bedingungen erlauben. Und einige Unsicherheiten, die mir beim Lesen diverser Artikel durch den Kopf schwebten, sind nun auch verflogen. Obwohl ja eigentlich durch die CC-Lizenz alles klar ist, sicherte ich mich trotzdem ab, indem ich eine Mail an die GEMA und die GVL schrieb. Von beiden Seiten bekam ich die gleiche, erwartete, schöne Nachricht: Wenn ich wirklich nur CC-lizensierte Musik spiele, müsse ich das Webradio weder bei der GEMA, noch bei der GVL anmelden. Fragt sich nur was praktisch im Fall einer Überprüfung geschieht. Die Playlist wird dokumentiert, allerdings haben nicht alle Tracks einen ID3-Tag, der den Künstler und den Titel identifiziert. Da kann eine Überprüfung schon dauern. Wie auch immer. Es darf gesendet werden.
Hier gibt es die Stream-URL:
http://4freax.net:8000/stream.ogg.m3u
(mit externem Player abspielen XMMS, VLC)
Man kann den Stream auch direkt im Browser abspielen. Dazu benötigt man allerdings eine aktuelle Version der Java Runtime Environment, da der angebotene Stream im freien OGG-Format vorliegt und dieser von Flash nicht unterstützt wird.
Wie das alles genau technisch funktioniert, sowie eine Anleitung zum “Basteln” eines eigenen Webradios wird es ein anderes Mal geben…


Gar nichts, denn eine Überprüfung ist nicht notwendig. Die CC stellt eine wirksame Schranke für die sogenannte GEMA-Vermutung dar. Wenn sie da eine Vergütungspflicht ausmachen sollten, liegt die Beweislast dafür nicht auf deiner Seite.
Was geschieht eigentlich mit Songs, die von Künstlern in Eigeninitiative unter CC auf der eigenen Homepage veröffentlicht wurden, obwohl die Künstler GEMA Mitglied sind? Das kommt ja auch ab und zu vor…
Gute Frage, obwohl es eigentlich nicht sein dürfte. Also mal meine Meinung zu dem Fall: Es dürfte eigentlich nicht vorkommen (Ausnahme dazu: Textautor schliesst Digitalrechte aus seiner Verwertung aus). Wenn doch, ist in meinen Augen die Lizenz hinfällig, da der Urheber gegen eben jene verstösst. Denn das die GEMA deswegen ein Sonderkündigungsrecht hätte, kann ich mir nicht vorstellen. Sprich: Du nutzt dann eine eigentlich ungültige Lizenz. Das bewahrt dich jetzt nicht davor, dass die GEMA dir gegenüber Forderungen aufmacht. Allerdings kannst du dann im selben Atemzug den Urheber in Haftung nehmen. Und nein, dazu gibts bisher keine Gerichtsentscheidungen.
Es ist eben ein grundlegendes Dilemma hierzulande, das die Verwertung durch die GEMA *ausschliesslich” erfolgt. Und damit zu einer zweiten Variante:
Wenn der Künstler aus dem Ausland wäre, dann kann eine Vergabe einer CC durchaus möglich sein. Wenn jetzt die GEMA dir gegenüber aufgrund der Gegenseitigkeitsverträge und ihrer angeblichen Exclusivrechte Forderungen aufstellt, dürften diese unberechtigt sein. Auch hierzu gibts keine Gerichtsentscheidungen.
Letzteres betrifft beispielsweise Kristin Hersh, die im Reportaire der GEMA gelistet ist, allerdings von Freibank vertreten wird und Teile ihrer Alben unter CC gestellt hat. Ich nutz die CC und wurde bisher nicht drauf angesprochen.
Ja, an Kristin Hersh hatte ich auch gedacht. Und DJ Vadim, der ja 2 Songs seines aktuellen Albums bei ccmixter “freigegeben hat”.
Ist man eigentlich bei der GEMA mit seinem “wirklichen” Namen gelistet oder mit seinem Künstlernamen? Wenn der bürgerliche Name haftend ist, dann gäbe es diverse ungeklärter Fälle, da ja einige Künstler Nebenprojekte haben, die unter CC veröffentlicht wurden…
Man ist bei der GEMA mit seinem bürgerlichen Namen gelistet als Textautor. Wie geschrieben, wie sich die CC auf die Gegenseitigkeitsverträge der GEMA und deren Exclusivanspruch auswirkt, ist bisher nicht geklärt. Man geht davon aus, dass hier die GEMA schlicht keine Handhabe hat, wenn du denen die CC um die Ohren haust.